Erwägungsgrund 19 32009R1060
Diese Verordnung sollte nicht für Ratings gelten, die von einer Ratingagentur aufgrund eines Einzelauftrags abgegeben und ausschließlich an die Person weitergegeben werden, die den Auftrag erteilt hat, und die nicht zur Veröffentlichung oder zur Verteilung an Abonnenten bestimmt sind.