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Die wirtschaftliche und haushaltspolitische Überwachung sollte bei Mitgliedstaaten, die einem Programm zur makroökonomischen Anpassung unterliegen, maßgeblich intensiviert werden. Angesichts des umfassenden Charakters eines derartigen Programms sollten die anderen Verfahren der wirtschafts- und haushaltspolitischen Überwachung für die Dauer des Programms zur makroökonomischen Anpassung ausgesetzt oder gegebenenfalls optimiert werden, um die Einheitlichkeit der Überwachung der Wirtschaftspolitik sicherzustellen und eine doppelte Berichterstattungspflicht zu vermeiden. Bei der Ausarbeitung des Programms zur makroökonomischen Anpassung sollten jedoch alle an einen Mitgliedstaat gerichteten Empfehlungen, die im Laufe des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit oder des Verfahrens bei übermäßigen makroökonomischen Ungleichgewichten abgegeben werden, berücksichtigt werden.
Insbesondere sollte die Überwachung der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten über die haushaltspolitische Überwachung hinaus um einen detaillierteren und…
Insbesondere sollte die Überwachung der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten über die haushaltspolitische Überwachung hinaus um einen detaillierteren und…
Die Intensität der wirtschafts- und haushaltspolitischen Überwachung sollte der Schwere der aufgetretenen finanziellen Schwierigkeiten und der Art der…
Bei dem Verfahren der wirtschafts- und haushaltspolitischen Überwachung stellt die Kommission Kohärenz in Bezug auf einen Mitgliedstaat, der einem…
Ein Mitgliedstaat unter verstärkter Überwachung sollte auch Maßnahmen ergreifen, die auf die Behebung der Ursachen bzw. potenziellen Ursachen der…
Auf der Grundlage des Verfahrens der multilateralen Überwachung und des Warnmechanismus oder im Falle von unerwarteten, bedeutsamen wirtschaftlichen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.