Erwägungsgrund 7 32013R0472
Die wirtschaftliche und haushaltspolitische Überwachung sollte bei Mitgliedstaaten, die einem Programm zur makroökonomischen Anpassung unterliegen, maßgeblich intensiviert werden. Angesichts des umfassenden Charakters eines derartigen Programms sollten die anderen Verfahren der wirtschafts- und haushaltspolitischen Überwachung für die Dauer des Programms zur makroökonomischen Anpassung ausgesetzt oder gegebenenfalls optimiert werden, um die Einheitlichkeit der Überwachung der Wirtschaftspolitik sicherzustellen und eine doppelte Berichterstattungspflicht zu vermeiden. Bei der Ausarbeitung des Programms zur makroökonomischen Anpassung sollten jedoch alle an einen Mitgliedstaat gerichteten Empfehlungen, die im Laufe des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit oder des Verfahrens bei übermäßigen makroökonomischen Ungleichgewichten abgegeben werden, berücksichtigt werden.