Erwägungsgrund 32 32024R1263
Das Reform- und Investitionspaket, das einer Verlängerung des Anpassungszeitraums zugrunde gelegt werden soll, sollte mit den Verpflichtungen im Einklang stehen, die in dem genehmigten Aufbau- und Resilienzplan des betreffenden Mitgliedstaats während der Laufzeit der Aufbau- und Resilienzfazilität und der im Rahmen des Mehrjährigen Finanzrahmens vereinbarten Partnerschaftsvereinbarung enthalten sind. Wenn Aufbau- und Resilienzpläne ehrgeizige Reformen und Investitionen umfassen, insbesondere in Bezug auf das mittelfristige Wirtschaftswachstum und die mittelfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen, sollte davon ausgegangen werden, dass sie die Anforderungen für die Verlängerung des Anpassungszeitraums der ersten Runde der nationalen mittelfristigen finanzpolitisch-strukturellen Pläne erfüllen.