Erwägungsgrund 12 32013R0472
Vor der Annahme eines Beschlusses des Rates über ein makroökonomisches Anpassungsprogramm sollten die zuständigen Gremien des ESM und der EFSF die Gelegenheit haben, Gespräche über das Ergebnis der Verhandlungen zwischen der Kommission – die im Namen des ESM bzw. der EFSF im Benehmen mit der Europäischen Zentralbank (EZB) und gegebenenfalls dem IWF handelt – und dem begünstigten Mitgliedstaat über die an die Finanzhilfe für diesen Mitgliedstaat geknüpften möglichen politischen Bedingungen zu führen. Memoranda of Understanding, welche die genauen Bedingungen für die Gewährung von Finanzhilfe festlegen, werden gemäß dem Vertrag zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus und dem Rahmenvertrag für die EFSF angenommen.