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Die Stellungnahme der Kommission zur Übersicht über die Haushaltsplanung sollte so rasch wie möglich und spätestens Ende November abgegeben werden und dabei so weit wie möglich dem jeweiligen nationalen Zeitplan für die Haushaltsberatungen und den parlamentarischen Verfahren Rechnung tragen, damit haushaltspolitische Leitlinien der Union angemessen in die Ausarbeitung der nationalen Haushaltspläne einfließen können. Insbesondere sollte in der Stellungnahme bewertet werden, ob bei der Haushaltsplanung die im Rahmen des Europäischen Semesters im Haushaltsbereich gegebenen Empfehlungen angemessen berücksichtigt werden. Auf Antrag des Parlaments des betroffenen Mitgliedstaates oder des Europäischen Parlaments sollte die Kommission bereit sein, dem antragstellenden Parlament ihre Stellungnahme vorzustellen, nachdem sie veröffentlicht worden ist. Die Mitgliedstaaten sind aufgefordert, die Stellungnahme der Kommission zur Übersicht über die Haushaltsplanung im Rahmen des Verfahrens zur Verabschiedung des Haushaltsgesetzes zu berücksichtigen.
Die Kommission gibt so bald wie möglich, und spätestens zum 30. November, eine Stellungnahme zu der Übersicht über die Haushaltsplanung ab.
Die Mitgliedstaaten legen der Kommission und der Euro-Gruppe alljährlich bis zum 15. Oktober eine Übersicht über die Haushaltsplanung für das Folgejahr vor.…
Die Mitgliedstaaten veröffentlichen im Rahmen des Europäischen Semesters vorzugsweise bis 15. April und spätestens am 30. April eines jeden Jahres ihre…
Die Haushaltsdisziplin erfordert ferner eine kontinuierliche Überprüfung der mittelfristigen Haushaltslage. Die Kommission sollte daher bei der Vorlage des…
Das Europäische Parlament sollte vom Zeitpunkt der ersten Übermittlung des Entwurfs von Durchführungsmaßnahmen an drei Monate Zeit haben, um diese zu prüfen und…
Im ersten Schritt dieses gemeinsamen Haushaltszeitplans sollten die Mitgliedstaaten ihre nationale mittelfristige Finanzplanung gleichzeitig mit ihren…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.