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Die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 wird wie folgt geändert:
In Artikel 14 Absatz 2 wird Buchstabe c gestrichen.
Dem Artikel 23 wird folgender Buchstabe f angefügt: „f) Stoffe oder Gemische, die als korrosiv gegenüber Metallen, aber nicht als haut- und/oder augenätzend eingestuft wurden.“
Anhang I wird gemäß Anhang I dieser Verordnung geändert.
Anhang II wird gemäß Anhang II dieser Verordnung geändert.
Anhang III wird gemäß Anhang III dieser Verordnung geändert.
Anhang IV wird gemäß Anhang IV dieser Verordnung geändert.
Anhang V wird gemäß Anhang V dieser Verordnung geändert.
Anhang VI wird gemäß Anhang VI dieser Verordnung geändert.
Anhang VII wird gemäß Anhang VII dieser Verordnung geändert.
Anhang IV wird entsprechend Anhang I dieser Verordnung geändert.
Anhang I wird entsprechend dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.
Der Anhang wird gemäß Anhang I der vorliegenden Verordnung geändert.
Anhang II und Anhang III werden gemäß Anhang I dieser Verordnung geändert.
Der Anhang wird entsprechend dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.
Anhang I wird gemäß Anhang I der vorliegenden Verordnung geändert.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.