Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die alkoholischen Getränke im Sinne des polnischen Dekrets über Weinerzeugnisse werden nicht von der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates vom 22. Oktober 2007 über eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte und mit Sondervorschriften für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse erfasst, da sie nicht unter eine der in Anhang XIb der genannten Verordnung aufgeführten Kategorien von Weinbauerzeugnissen fallen. Dementsprechend fallen auch aromatisierte Produkte im Sinne des polnischen Dekrets über Weinerzeugnisse nicht unter die Verordnung (EWG) Nr. 1601/91 des Rates vom 10. Juni 1991 zur Festlegung der allgemeinen Regeln für die Begriffsbestimmung, Bezeichnung und Aufmachung aromatisierten Weines, aromatisierter weinhaltiger Getränke und aromatisierter weinhaltiger Cocktails .
eine geografische Angabe für aromatisierte Getränke aus Weinbauerzeugnissen im Sinne der Verordnung (EWG) Nr. 1601/91 des Rates vom 10. Juni 1991 zur Festlegung…
Die Verwendung von Zusatzstoffen in Erzeugnissen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 wird durch die Verordnung (EG) Nr. 606/2009 der Kommission vom 10. Juli…
Die Verordnung (EWG) Nr. 1601/91 des Rates und die Verordnung (EG) Nr. 122/94 der Kommission haben sich bei der Regelung des Sektors aromatisierte Weine,…
Die im polnischen Dekret über Weinerzeugnisse aufgeführten alkoholischen Getränke fallen unter die folgenden Lebensmittelkategorien in Anhang II der Verordnung…
Die Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates gilt unter anderem für verarbeitete landwirtschaftliche Erzeugnisse, die zur Verwendung als Lebensmittel bestimmt…
Die Verordnung (EWG) Nr. 1601/91 des Rates vom 10. Juni 1991 zur Festlegung der allgemeinen Regeln für die Begriffsbestimmung, Bezeichnung und Aufmachung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.