Gesetze
Gesetz wird geladen …
Alkoholische Getränke, für die das polnische Gesetz über gegorene Getränke gilt, fallen nicht unter die Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates , da sie nicht zu einer der in Anhang VII Teil II der genannten Verordnung aufgeführten Kategorien von Weinbauerzeugnissen gehören.
Die alkoholischen Getränke im Sinne des polnischen Dekrets über Weinerzeugnisse werden nicht von der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates vom 22. Oktober…
Derzeit werden in Anhang II Teil E der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 unter den Nummern 14.2.3 bis 14.2.5 und 14.2.8 die Verwendungsbedingungen für bestimmte…
Die EU-Rechtsvorschriften betreffend bestimmte, in Anhang II Teile A, D und E Nummern 14.2.2., 14.2.6 und 14.2.7 der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 aufgeführte…
Die im polnischen Dekret über Weinerzeugnisse aufgeführten alkoholischen Getränke fallen unter die folgenden Lebensmittelkategorien in Anhang II der Verordnung…
Gemäß Artikel 113d Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 können die Mitgliedstaaten jedoch die Verwendung des Begriffes „Wein“ für andere als die in Anhang…
In Artikel 92 Absatz 1 wird folgender Unterabsatz angefügt: „Die Vorschriften des vorliegenden Abschnitts gelten jedoch nicht für die in Anhang VII Teil II…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.