Erwägungsgrund 3 32023R2411
In seiner Entschließung vom 11. November 2021 über einen Aktionsplan für geistiges Eigentum zur Förderung von Erholung und Resilienz der EU betonte das Europäische Parlament die Tatsache, dass die Anerkennung geografischer Angaben für nichtlandwirtschaftliche Erzeugnisse für die Prioritäten der in Ausarbeitung befindlichen Programme der Union relevant ist, und hob hervor, dass es die Initiative der Kommission unterstützt, auf der Grundlage einer gründlichen Folgenabschätzung einen wirksamen und transparenten Schutz geografischer Angaben auf Unionsebene für nichtlandwirtschaftliche Erzeugnisse einzuführen, um sich unter anderem an die Genfer Akte des Lissabonner Abkommens über Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben (im Folgenden „Genfer Akte“) anzupassen, in der die Möglichkeit vorgesehen ist, geografische Angaben sowohl für landwirtschaftliche als auch für nichtlandwirtschaftliche Erzeugnisse zu schützen.