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Im Wege einer im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung („Bekanntmachung“) leitete die Europäische Kommission („Kommission“) eine Interimsüberprüfung der Antidumpingmaßnahmen gegenüber den Einfuhren von Fahrrädern mit Ursprung in der VR China ein. Unter Nummer 4.4 der Bekanntmachung wurden interessierte Parteien gebeten, zum Funktionieren und zu einem möglichen künftigen Modell des Befreiungssystems Stellung zu nehmen. Die Stellungnahmen sollten sich insbesondere auf die Funktionsweise und die Verwaltung des Befreiungssystems in seiner jetzigen Form beziehen und auch Herausforderungen einschließen, mit denen kleine und mittlere Unternehmen konfrontiert sind.
Mit der Verordnung (EG) Nr. 71/97 weitete der Rat den mit der Verordnung (EWG) Nr. 2474/93 auf die Einfuhren von Fahrrädern mit Ursprung in der Volksrepublik…
Die Kommission hat beschlossen, gemäß Artikel 13 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 384/96 („Grundverordnung“) auf eigene Initiative eine Untersuchung der…
Nach einer gemäß Artikel 11 Absatz 3 und Artikel 13 Absatz 4 der Grundverordnung durchgeführten Überprüfung der Ausweitung des Antidumpingzolls gegenüber den…
Die Europäische Kommission („Kommission“) hat beschlossen, gemäß Artikel 13 Absatz 3 und Artikel 14 Absatz 5 der Grundverordnung auf eigene Initiative eine…
Nach dem derzeitigen Befreiungssystem ist der Untersuchungszeitraum so definiert, dass eine angemessene Beurteilung von Menge und Wert der bei Montagevorgängen…
Die Kommission hat beschlossen, nach Artikel 13 Absatz 3 der Grundverordnung von Amts wegen eine Untersuchung der mutmaßlichen Umgehung der Antidumpingmaßnahmen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.