Erwägungsgrund 3 32013R0521
Am 20. Dezember 2012 nahm der Rat den Beschluss 2012/811/GASP an, um den Beschluss 2010/788/GASP entsprechend der Resolution 2078 (2012) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen zu ändern.
Am 20. Dezember 2012 nahm der Rat den Beschluss 2012/811/GASP an, um den Beschluss 2010/788/GASP entsprechend der Resolution 2078 (2012) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen zu ändern.