Erwägungsgrund 11 32013R0543
Selbst nach sorgfältiger Planung kann es sein, dass zwischen Erzeugern, Versorgern und Händlern keine ausgeglichene Situation besteht und sie den Regelungen der ÜNB für die Regel- und Ausgleichsenergie und deren Abrechnung unterliegen. Um das Risiko von Ungleichgewichten optimal begrenzen zu können, benötigen die Marktteilnehmer genaue, klare und rechtzeitig verfügbare Informationen über die Regelenergiemärkte. Die ÜNB sollten Informationen dieser Art in einem über die Grenzen hinweg vergleichbaren Format zur Verfügung stellen, darunter Einzelheiten zu den von ihnen kontrahierten Reserven, den gezahlten Preisen und den für Ausgleichszwecke abgerufenen Mengen.