Erwägungsgrund 5 32013R0543
Die derzeitigen Transparenzmaßnahmen werden diesen Kriterien nicht in vollem Umfang gerecht. Außerdem sind die relevanten Marktinformationen unter den Marktteilnehmern ungleich verteilt, wobei große etablierte Marktteilnehmer in Bezug auf ihre eigenen Anlagen über einen exklusiven Zugang zu Informationen verfügen, wodurch neue Marktteilnehmer oder Marktteilnehmer ohne eigene Anlagen benachteiligt sind.