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Nach der Richtlinie 2011/85/EU des Rates vom 8. November 2011 über die Anforderungen an die haushaltspolitischen Rahmen der Mitgliedstaaten sind die relevanten Informationen über Eventualverbindlichkeiten, die sich erheblich auf die öffentlichen Haushalte auswirken können, darunter Staatsbürgschaften, notleidende Darlehen und Verbindlichkeiten aus der Tätigkeit öffentlicher Körperschaften, einschließlich Angaben zu deren Umfang, zu veröffentlichen. Diese Anforderungen verlangen über die Anforderungen dieser Verordnung hinausgehende Veröffentlichungen.
Die Mitgliedstaaten veröffentlichen für alle Teilsektoren des Staates die relevanten Informationen über Eventualverbindlichkeiten, die sich erheblich auf die…
Im Juni 2012 hat die Kommission (Eurostat) eine Taskforce eingesetzt, die die Auswirkungen der Richtlinie 2011/85/EU auf die Erhebung und Verbreitung von…
Im Bericht der Kommission nach Artikel 126 Absatz 3 AEUV sollte die Qualität des nationalen Haushaltrahmens angemessen berücksichtigt werden, da dieser im…
Zusätzlich zu den nach Artikel 43 Absatz 1 Nummer 5 der Richtlinie 78/660/EWG vorgeschriebenen Angaben haben die Kreditinstitute folgende Angaben zu dem Posten…
Auch dem Bestehen von Eventualverbindlichkeiten sollte gebührende Aufmerksamkeit gewidmet werden. Eventualverbindlichkeiten beinhalten insbesondere mögliche…
Bis 2014 legt die Kommission dem Europäischem Parlament und dem Rat einen Bericht vor, der vorhandene Informationen über öffentlich-private Partnerschaften und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.