Erwägungsgrund 7 32025D0369
Nach dem Modell der drei Verteidigungslinien sollten die für die Finanztransaktionen der Union zuständigen Generaldirektionen in ihrer Eigenschaft als erste Verteidigungslinie solide Finanzrisikomanagementverfahren umsetzen und die Einhaltung der hochrangigen Risiko- und Compliance-Politik sowie der thematischen Risiko- und Compliance-Politiken sicherstellen.