Erwägungsgrund 1 32013R0055
Die Verordnung (EU) Nr. 1214/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates hat den Zweck, den grenzüberschreitenden Transport von Euro-Bargeld zwischen Mitgliedstaaten zu erleichtern. Diese Verordnung gilt jedoch nur für das Hoheitsgebiet derjenigen Mitgliedstaaten, die den Euro als einheitliche Währung eingeführt haben.