Erwägungsgrund 3 32013R0055
Es ist daher erforderlich, dass die Verordnung (EU) Nr. 1214/2011 auch für die Mitgliedstaaten gilt, die sich auf die Einführung des Euro vorbereiten. Sie sollte ab dem Tag des Beschlusses des Rates gelten, der die für die betreffenden Mitgliedstaaten geltenden Ausnahmeregelungen bezüglich der Einführung des Euro aufhebt.