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Mit Ausnahme von Fischmehl und Fischmehl enthaltenden Mischfuttermitteln, die bereits zur Fütterung von Nichtwiederkäuern zugelassen sind, sollten daher verarbeitete Nichtwiederkäuer-Proteine und solche Proteine enthaltende Futtermittel für die Fütterung von Tieren in Aquakultur wieder zugelassen werden. Es sollten strenge Vorschriften für die Sammlung, den Transport und die Verarbeitung dieser Produkte gelten, damit das Risiko der Kreuzkontamination mit Wiederkäuer-Protein vermieden wird. Außerdem sollten die verarbeiteten tierischen Proteine und solche Proteine enthaltende Mischfuttermittel regelmäßig beprobt und auf Kreuzkontamination mit Wiederkäuerproteinen untersucht werden.
Damit gewährleistet ist, dass Fischmehl nur für junge Wiederkäuer zugelassen wird, sollte seine Verwendung darüber hinaus auf die Herstellung von…
Der folgende Erwägungsgrund wird eingefügt: „(8a) Die Verfütterung von bestimmten von Nichtwiederkäuern stammenden verarbeiteten tierischen Proteinen an…
KAPITEL I Ausweitung des Verbots gemäß Artikel 7 Absatz 1 Gemäß Artikel 7 Absatz 2 wird das in Artikel 7 Absatz 1 vorgesehene Verbot ausgeweitet auf die…
Außerdem wird darin gefordert, dass die auf verarbeitete tierische Proteine angewandten Produktions- und Sterilisierungsmethoden den höchsten…
Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 sieht vor, dass die Verfütterung tierischer Proteine an Wiederkäuer verboten ist. Artikel 7 Absatz 3 der…
Die Verwendung solcher Proteine für die Herstellung von Heimtierfutter ist jedoch derzeit in der Gemeinschaft zulässig. Im Interesse der Kohärenz des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.