Art. 55 Buchst. a CRRNichterfüllung der Bedingungen für Instrumente des zusätzlichen Kernkapitals
das betreffende Instrument gilt mit unmittelbarer Wirkung nicht länger als Instrument des zusätzlichen Kernkapitals,
Art. 48 Abs. 2 Buchst. a CRRSchwellenwerte für Ausnahmen vom Abzug von Posten des harten Kernkapitals
verbleibender Betrag der Posten des harten Kernkapitals nach vollständiger Anwendung der Anpassungen und Abzüge gemäß den Artikeln 32 bis 36 und ohne Anwendung…
Art. 50 CRRHartes Kernkapital
Das harte Kernkapital eines Instituts besteht aus den Posten des harten Kernkapitals nach den gemäß den Artikeln 32 bis 35 erforderlichen Anpassungen, den in…
Art. 1 Nr. 16 Buchst. a Ziff. ii 32019R0876folgender Unterabsatz wird angefügt: „Für die Zwecke von Unterabsatz 1 Buchstabe b kann nur der Teil eines Kapitalinstruments, der voll eingezahlt ist, als…
Art. 484 Abs. 3 CRRBestandsschutzfähige Posten, die nach den nationalen Maßnahmen zur Umsetzung der Richtlinie 2006/48/EG als Eigenmittel gelten
Vorbehaltlich Artikel 485 und der Beschränkung gemäß Artikel 486 Absatz 2 gelten Kapital im Sinne des Artikels 22 der Richtlinie 86/635/EWG und das damit…