Art. 30 CRRNichterfüllung der Bedingungen für Instrumente des harten Kernkapitals
Wenn hinsichtlich eines Instruments des harten Kernkapitals die Bedingungen des Artikels 28 oder gegebenenfalls des Artikels 29 nicht länger erfüllt sind, gilt…
Art. 65 Buchst. a CRRNichterfüllung der Bedingungen für Ergänzungskapitalinstrumente
Das betreffende Instrument gilt mit unmittelbarer Wirkung nicht länger als Instrument des Ergänzungskapitals,
Art. 28 Abs. 2 CRRInstrumente des harten Kernkapitals
Die Bedingungen nach Absatz 1 Buchstabe i gelten unbeschadet einer dauerhaften Wertberichtigung des Kapitalbetrags von Instrumenten des zusätzlichen…
Art. 484 Abs. 4 CRRBestandsschutzfähige Posten, die nach den nationalen Maßnahmen zur Umsetzung der Richtlinie 2006/48/EG als Eigenmittel gelten
Vorbehaltlich der Beschränkung gemäß Artikel 486 Absatz 3 gelten Instrumente und das damit verbundene Agio, die nach den nationalen Umsetzungsmaßnahmen für…
Art. 1 Nr. 23 Buchst. h 32019R0876Folgender Unterabsatz wird angefügt: „Für die Zwecke von Unterabsatz 1 Buchstabe a kann nur der Teil eines Kapitalinstruments, der voll eingezahlt ist, als…