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Die Verordnung (EG) Nr. 1185/2003 des Rates enthält ein allgemeines Verbot des so genannten „Finning“ von Haien, bei dem die Haifischflossen abgetrennt und die übrigen Haifischteile ins Meer zurückgeworfen werden.
Die Verordnung (EG) Nr. 1185/2003 gestattet derzeit den Mitgliedstaaten, spezielle Fangerlaubnisse zu erteilen, die das Verarbeiten von Haien an Bord von…
Die regionalen Fischereiorganisationen befassen sich zunehmend mit dem Thema Hai-Finning. Zudem geben ihre wissenschaftlichen Gremien der Anlandung von Haien…
Ordnungswidrig im Sinne des § 18 Absatz 2 Nummer 11 Buchstabe a des Seefischereigesetzes handelt, wer gegen die Verordnung (EG) Nr. 1185/2003 des Rates vom 26.…
Der Wissenschafts-, Technik- und Wirtschaftsausschuss für die Fischerei (STECF) erkennt das Problem des Hai-Finnings an, fordert seine Einstellung ohne…
Die Verordnung (EU) Nr. 57/2011 enthält ein Fangverbot für Heringshai in internationalen Gewässern, mit der Vorgabe, unbeabsichtigten Beifang unverzüglich…
Es ist verboten, Haifischflossen zu kaufen oder zum Verkauf anzubieten, die entgegen dieser Verordnung an Bord abgetrennt, an Bord mitgeführt oder die umgeladen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.