Art. 12 Abs. 5 32019R0833VERORDNUNG (EU) 2019/833 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. Mai 2019 mit Bestandserhaltungs- und Kontrollmaßnahmen für den Regelungsbereich der Organisation für die Fischerei im Nordwestatlantik, zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/1627 und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 2115/2005 und (EG) Nr. 1386/2007 des Rates
Kein Fischereifahrzeug darf unter Verstoß gegen diesen Artikel erhaltene Flossen an Bord behalten, umladen oder anlanden.
Art. 36 Abs. 1 32017R2107VERORDNUNG (EU) 2017/2107 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 15. November 2017 zur Festlegung von Bewirtschaftungs-, Bestandserhaltungs- und Kontrollmaßnahmen für den Übereinkommensbereich der Internationalen Kommission für die Erhaltung der Thunfischbestände im Atlantik (ICCAT) und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1936/2001, (EG) Nr. 1984/2003 und (EG) Nr. 520/2007 des Rates
Das Mitführen an Bord, das Umladen oder Anlanden von Körperteilen oder ganzen Körpern von Seidenhaien, die in Verbindung mit durch die ICCAT geregelten…
Art. 99 Abs. 1 32023R2124VERORDNUNG (EU) 2023/2124 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 4. Oktober 2023 mit Vorschriften für die Fischerei im Übereinkommensgebiet der Allgemeinen Kommission für die Fischerei im Mittelmeer (GFCM) (Neufassung)
Unbeschadet des Artikels 98 sind die Enthauptung und das Häuten von Haien an Bord und vor der Anlandung untersagt. Enthauptete und gehäutete Haie werden nach…
Art. 17 Abs. 1 32022R2056VERORDNUNG (EU) 2022/2056 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 19. Oktober 2022 zur Festlegung von Erhaltungs- und Bewirtschaftungsmaßnahmen für den Bereich des Übereinkommens über die Fischerei im westlichen und mittleren Pazifik und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 520/2007 des Rates
Es ist verboten, Teile oder ganze Tierkörper von Seidenhaien (Carcharhinus falciformis) an Bord zu behalten, umzuladen, auf einem Fischereifahrzeug zu lagern…