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2010 und 2011 hat die Kommission im Rahmen der verpflichtenden Folgenabschätzung eine öffentliche Konsultation durchgeführt, um Informationen über die am besten geeignete Art und Weise der Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1185/2003 zu erhalten. Die Kommission kam in ihrer Folgenabschätzung zu dem Ergebnis, dass jene Verordnung vorsehen sollte, dass alle Haie mit unversehrten Flossen am Körper angelandet werden, um sicherzustellen, dass das grundlegende Ziel der Erhaltung der Haibestände erreicht wird.
Die regionalen Fischereiorganisationen befassen sich zunehmend mit dem Thema Hai-Finning. Zudem geben ihre wissenschaftlichen Gremien der Anlandung von Haien…
Angesichts des im Jahr 1999 von der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) verabschiedeten Internationalen Aktionsplans für…
Die Verordnung (EG) Nr. 1185/2003 gestattet derzeit den Mitgliedstaaten, spezielle Fangerlaubnisse zu erteilen, die das Verarbeiten von Haien an Bord von…
Der Wissenschafts-, Technik- und Wirtschaftsausschuss für die Fischerei (STECF) erkennt das Problem des Hai-Finnings an, fordert seine Einstellung ohne…
Gemäß Artikel 26a der Richtlinie 2001/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. März 2001 über die absichtliche Freisetzung genetischer…
Die Verordnung (EG) Nr. 1185/2003 des Rates enthält ein allgemeines Verbot des so genannten „Finning“ von Haien, bei dem die Haifischflossen abgetrennt und die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.