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Angesichts des im Jahr 1999 von der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) verabschiedeten Internationalen Aktionsplans für die Erhaltung und Bewirtschaftung von Haien sollte die Union alle erforderlichen Maßnahmen zur Erhaltung der Haie und zur Verringerung von Abfällen und Rückwürfen bei Haifängen ergreifen. In seinen Schlussfolgerungen vom 23. April 2009 befürwortete der Rat die allgemeine Herangehensweise und die spezifischen Ziele der Union, wie in der einschlägigen Mitteilung der Kommission vom 5. Februar 2009 über einen Aktionsplan der Europäischen Gemeinschaft für die Erhaltung und Bewirtschaftung der Haibestände ausgeführt. Der Rat forderte die Kommission auch auf, besonderes Augenmerk auf das Abtrennen von Haifischflossen zu legen und möglichst bald einen Vorschlag zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1185/2003, insbesondere hinsichtlich der abweichenden Regelungen und der diesbezüglichen Verfahrensweisen, vorzulegen.
Um sicherzustellen, dass Maßnahmen der Union zur Erhaltung der Fischbestände wirksam und einheitlich sind, ist es von Bedeutung, dass die in der Verordnung (EG)…
Im Anschluss an die Mitteilung der Kommission vom 23. Februar 2009 mit dem Titel „Gemeinschaftskonzept zur Verhütung von Naturkatastrophen und von Menschen…
Die regionalen Fischereiorganisationen befassen sich zunehmend mit dem Thema Hai-Finning. Zudem geben ihre wissenschaftlichen Gremien der Anlandung von Haien…
Die Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über einen Europäischen Aktionsplan für ökologische Landwirtschaft und ökologisch…
Der Rat hat am 19. Juli 2004 seine Schlussfolgerungen zur Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament vom 1. Oktober 2003 über die…
Die Fangmöglichkeiten sollten im Einklang mit internationalen Übereinkommen und Grundsätzen genutzt werden, wie z. B. dem Übereinkommen der Vereinten Nationen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.