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Um zu gewährleisten, dass die Rechte geistigen Eigentums unionsweit durchgesetzt werden, sollte Personen oder Einrichtungen, die die Durchsetzung eines im gesamten Unionsgebiet geltenden Rechts geistigen Eigentums erwirken wollen, erlaubt werden, sich an die Zollbehörden eines einzigen Mitgliedstaats zu wenden. Diesen Antragstellern sollte es möglich sein zu beantragen, dass diese Behörden entscheiden, dass sowohl in ihrem eigenen Mitgliedstaat als auch in jedem anderen Mitgliedstaat Maßnahmen ergriffen werden, um das Recht geistigen Eigentums durchzusetzen.
Die folgenden Personen und Einrichtungen sind, soweit sie berechtigt sind, ein Verfahren zur Feststellung einzuleiten, ob in dem Mitgliedstaat bzw. den…
Um die zügige Durchsetzung der Rechte geistigen Eigentums zu gewährleisten, sollte dafür gesorgt werden, dass die Zollbehörden, wenn es hinreichende…
Die Zollbehörden sollten dafür zuständig sein, die Rechte geistigen Eigentums bei Waren durchzusetzen, die gemäß den Zollvorschriften der Union der…
Da die Zollbehörden auf Antrag tätig werden, sollte festgelegt werden, dass der Inhaber der Entscheidung alle Kosten erstattet, die den Zollbehörden bei der…
Um den internationalen Handel mit Waren, die Rechte geistigen Eigentums verletzen, zu unterbinden, bestimmt das TRIPS-Übereinkommen, dass die WTO-Mitglieder den…
Die Zollbehörden und die Kommission werden ermutigt, im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten mit der Europäischen Beobachtungsstelle für Verletzungen von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.