Gesetze
Gesetz wird geladen …
Für die Verbringung von Waren im Sinne dieser Verordnung sollten strenge Kriterien vorgesehen werden, um ein hohes Schutzniveau für die Gesundheit von Mensch und Tier sicherzustellen. Daher sollte insbesondere das Verbringen lebender Tiere untersagt werden, und das Verbringen tierischer Erzeugnisse sollte klaren Regeln unterliegen, einschließlich der Anforderung, dass das Verbringen durch die verschiedenen Landesteile vorbehaltlich einer gewissen Flexibilitätsmarge auf den Zeitraum begrenzt ist, der für die Beförderung über die betreffende Entfernung erforderlich ist.
Unbeschadet der nach den sonstigen Vorschriften dieses Gesetzes zulässigen Maßnahmen kann die zuständige Behörde in einem Schutzgebiet die Nutzung, die…
Zur Gewährleistung einer gemeinschaftsweit einheitlichen und wirksamen Anwendung dieser Verordnung entsprechend ihrem Grundsatz, wonach ein Transport von Tieren…
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 ist die Verbringung tierischer Nebenprodukte und Folgeprodukte von Tieren empfänglicher Arten aus Betrieben,…
Das Verbringen von lebenden Tieren und tierischen Erzeugnissen, die den Rechtsvorschriften der Gemeinschaft über die Tiergesundheit unterliegen, über die…
Eine beträchtliche Anzahl Tiere wird auf Schiffen mit sehr langen Fahrtzeiten in die und innerhalb der Gemeinschaft transportiert, und Seetransporte können am…
Aus Tierschutzgründen sollten lange Beförderungen von Tieren — auch von Schlachttieren — auf ein Mindestmaß begrenzt werden.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.