Erwägungsgrund 125 32016R0429
Verbringungen von gehaltenen Landtieren zwischen den Mitgliedstaaten sollten den Anforderungen an solche Verbringungen genügen. Bei Tierarten, die ein Gesundheitsrisiko darstellen und größere wirtschaftliche Bedeutung haben, sollte der Tiersendung eine von der zuständigen Behörde ausgestellte Tiergesundheitsbescheinigung beigefügt sein.