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Isomalt (E 953) wird in einem Zwei-Phasen-Verfahren hergestellt, bei dem Zucker zunächst in Isomaltulose umgewandelt und anschließend hydriert wird. Die kristalline Form wird durch ein anschließendes Trocknungsverfahren gewonnen. Es wurde beantragt, eine weitere Form von Isomalt — wässrige Lösungen von Isomalt — in die mit der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 festgelegten Spezifikationen aufzunehmen. Diese vorgeschlagene Form entspricht diesen Spezifikationen und steht für die gewerbliche Verwendung zur Verfügung. Für die Industrie ist die Verwendung dieser Form von Isomalt sowohl kosten- als auch zeitsparend und somit beispielsweise für Süßwarenhersteller von Interesse. Daher sollte die Beschreibung von Isomalt (E 953) in den Spezifikationen geändert werden.
Gemäß Artikel 17 der Verordnung (EG) Nr. 318/2006 erteilen die Mitgliedstaaten Zucker, Isoglucose oder Inulinsirup erzeugenden Unternehmen sowie Unternehmen,…
Diese Richtlinie ist an alle Mitgliedstaaten gerichtet. ANHANG A. VERKEHRSBEZEICHNUNGEN UND BEGRIFFSBESTIMMUNGEN DER ERZEUGNISSE 1. Halbweißzucker Gereinigte…
Die feste Form von Milchsäure (E 270) sollte mit in die Spezifikationen aufgenommen werden, da eine Herstellung in dieser Form inzwischen möglich ist und keine…
Die Isoglucoseerzeugung wird unmittelbar nach dem Stadium der Isomerisierung und vor jedem weiteren Vorgang zur Trennung ihrer Glucose- und Fructosekomponenten…
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen…
Begriffsbestimmung Ein reduzierendes Disaccharid, bestehend aus je einem durch eine Alpha-1,6-Glukosidbindung verknüpften Glukose- und Fruktoseanteil. Es wird…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.