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In der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 sind Spezifikationen für Mannit (E 421(i)) sowie für durch Fermentation gewonnenes Mannit (E 421(i)) festgelegt. Zur Verbesserung der Klarheit und der Kohärenz sollte der derzeit zugelassene Lebensmittelzusatzstoff „Mannit (E 421(i))“ umbenannt werden in „durch Hydrierung gewonnenes Mannit“, und seine Definition sollte entsprechend angepasst werden. Daher sollten die Spezifikationen für diesen Lebensmittelzusatzstoff geändert werden.
In der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 der Kommission vom 9. März 2012 mit Spezifikationen für die in den Anhängen II und III der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des…
Die Verordnung (EU) Nr. 231/2012 enthält Fehler in den Spezifikationen für Natriumhydrogensulfit (E 222), Natriumlactat (E 325) und Ammoniumphosphatide (E 442).…
Die Richtlinie 2000/13/EG wird wie folgt geändert: 1. Artikel 6 Absatz 4 wird wie folgt geändert: a) Buchstabe a erhält folgende Fassung: „a) ‚Zutat‘ ist jeder…
Ein Lebensmittelzusatzstoff, der in den Geltungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2003 über…
Der Anhang der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 wird wie folgt geändert: 1. Im Eintrag für den Lebensmittelzusatzstoff E 420(i) Sorbit erhalten die Spezifikationen…
Mit der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 werden Vorschriften über das Inverkehrbringen und die Verwendung von Futtermittelzusatzstoffen in der Tierernährung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.