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Was Diphenylamin in Äpfeln und Birnen anbelangt, so haben Mitgliedstaaten, Drittländer und Lebensmittelunternehmer die Kommission von einer unvermeidbaren Kreuzkontamination bei unbehandelten Äpfeln und Birnen in Kenntnis gesetzt, die auf vorhandene Diphenylaminrückstände in Lagereinrichtungen — insbesondere an und in Maschinen, auf Oberflächen und in Behältern, vor allem Kisten — zurückzuführen ist und in dieser Phase aus technischen Gründen nicht gänzlich verhindert werden kann.
Alle geltenden Zulassungen für Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Diphenylamin wurden widerrufen. Daher sollten die in den Anhängen II und III für diesen…
Ein Antrag gemäß Artikel 6 Absätze 2 und 4 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 wurde in Bezug auf Saflufenacil auf Orangen, Zitronen, Grapefruit, Mandeln,…
Gemäß Artikel 6 Absätze 2 und 4 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 wurde für Fenarimol ein Antrag für die Anwendung bei Äpfeln, Kirschen, Pfirsichen, Trauben,…
Carbendazim und Thiophanat-methyl: Gefrorene, in Dosen oder anderweitig konservierte und verarbeitete Erzeugnisse aus Grapefruit, Orangen und…
Bezüglich Cyflufenamid wurden solche Anträge für die Anwendung bei Kernobst (ausgenommen Äpfel und Birnen), Gewürzgurken und Kürbisgewächsen mit ungenießbarer…
Infolge der unterschiedlichen Behandlung des Gemüsevermehrungsmaterials und Gemüsepflanzgutes in den einzelnen Mitgliedstaaten können Handelshemmnisse…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.