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Für Diphenylamin wurden mit der Verordnung (EU) Nr. 772/2013 der Kommission vorläufige RHG bei Äpfeln und Birnen bis zum 2. September 2015 festgesetzt, um eine unvermeidbare Kreuzkontamination bei unbehandelten Äpfeln und Birnen anzugehen, die auf Diphenylaminrückstände in Lagereinrichtungen zurückzuführen war. Mit der Verordnung (EU) 2016/67 der Kommission wurde die Geltungsdauer dieser RHG bis zum 22. Januar 2018 verlängert, um den Unternehmern ausreichend Zeit für die vollständige Entfernung der Diphenylaminrückstände in Lagereinrichtungen einzuräumen. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden die „Behörde“) und Lebensmittelunternehmer haben aktuelle Überwachungsdaten vorgelegt, aus denen hervorgeht, dass der Gehalt von Diphenylaminrückständen nicht mehr über der einschlägigen Bestimmungsgrenze liegt.
In Bezug auf Diphenylamin wurden mit der Verordnung (EU) Nr. 772/2013 der Kommission vorläufige RHG für Äpfel und Birnen festgelegt. Aus Überwachungsdaten geht…
Bezüglich Fluopyram wurden mit der Verordnung (EU) Nr. 270/2012 der Kommission für mehrere Erzeugnisse — bis zur Vorlage weiterer Rückstandsdaten — vorläufige…
Auf Basis der vorliegenden Überwachungsdaten zur Kreuzkontamination sollte ein möglichst niedriger vorläufiger RHG festgelegt werden, der den…
Für 1-Naphthylacetamid und 1-Naphthylessigsäure legte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden die „Behörde“) gemäß Artikel 12 Absatz 1…
Am 22. August 2011 hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden „die Behörde“) gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr.…
Für Oxadixyl wurden mit der Verordnung (EU) Nr. 592/2012 der Kommission vorläufige RHG bei Petersilie, Sellerie und der Gruppe der Kopfsalate und anderen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.