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Des Weiteren stellte die Behörde eine Überschreitung der ARfD von Dithianon bei Äpfeln und Birnen fest. Die Behörde konsultierte die Mitgliedstaaten und ersuchte sie um Mitteilung möglicher alternativer guter landwirtschaftlicher Praktiken (GAP) für Äpfel und Birnen, die in Mitgliedstaaten oder Drittländern zugelassen und bereits auf Ebene der Mitgliedstaaten bewertet sind und kein unannehmbares Risiko für die Verbraucher nach sich ziehen. Es wurden alternative GAP für Äpfel und Birnen identifiziert, die keine Überschreitungen der ARfD von Dithianon zur Folge haben. Daher ist es angezeigt, die RHG für Dithianon bei Äpfeln und Birnen in Anhang III Teil A der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 auf die von der Behörde ermittelten Werte zu senken.
Die Behörde stellte ferner eine Überschreitung der ARfD mit den RHG für Äpfel, Birnen, Quitten, Aprikosen, Paprikas, Schlangengurken und Zucchini fest. Die…
Die Behörde stellte eine Überschreitung der ARfD mit den RHG für Johannisbeeren, Bananen, grüne Salate, Kraussalate/breitblättrige Endivien, Spinat und Mangold…
Die Behörde ermittelte ein Risiko für die Verbraucher in Bezug auf die geltenden RHG für Birnen, Kartoffeln und grüne Salate und zog den Schluss, dass die…
In Bezug auf Äpfel, Birnen und Kraussalate/Breitblättrige Endivien stellte die Behörde unannehmbare Risiken durch die geltenden RHG fest. Die Mitgliedstaaten…
Die Behörde stellte ferner eine Überschreitung der ARfD mit den RHG für Mispeln, Kirschen, Pfirsiche, Tafel- und Keltertrauben, Brombeeren, Himbeeren,…
Die Behörde äußerte in ihrer mit Gründen versehenen Stellungnahme Bedenken hinsichtlich der Aufnahme durch die Verbraucher in Bezug auf Äpfel, Birnen,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.