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Im Anschluss an einen Antrag, der am 17. Juli 2012 vom European Biodiesel Board („Antragsteller“) im Namen von Herstellern eingereicht worden war, auf die mehr als 25 % der gesamten Unionsproduktion von Bioethanol entfallen, kündigte die Europäische Kommission („Kommission“) am 29. August 2012 im Wege einer Einleitungsbekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union an, ein Antidumpingverfahren betreffend die Einfuhren von Biodiesel mit Ursprung in Argentinien und in Indonesien („betroffene Länder“) einzuleiten.
Am 30. April 2015 veröffentlichte die Europäische Kommission (im Folgenden „Kommission“) im Amtsblatt der Europäischen Union eine Bekanntmachung (im Folgenden…
Am 6. September 2012 veröffentlichte die Europäische Kommission („Kommission“) im Amtsblatt der Europäischen Union eine Bekanntmachung über die Einleitung eines…
Im Wege einer im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung („Bekanntmachung“) leitete die Europäische Kommission („Kommission“) eine…
Die Kommission legt dem Europäischen Parlament und dem Rat bis zum 31. Dezember 2017 einen Bericht vor, in dem sie ausgehend von den besten neuesten verfügbaren…
Die Zollbehörden werden nach Artikel 13 Absatz 3 und Artikel 14 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1225/2009 angewiesen, geeignete Schritte zu unternehmen, um die…
Die Zollbehörden werden nach Artikel 23 Absatz 4 und Artikel 24 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 597/2009 angewiesen, geeignete Schritte zu unternehmen, um die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.