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Die Ökodesign-Anforderungen an Heizgeräte sind in Anhang II aufgeführt.
Der Geltungsbeginn der einzelnen Ökodesign-Anforderungen richtet sich nach folgendem Zeitplan: a) Vom 26. September 2015 an i) müssen Heizgeräte die Anforderungen des Anhangs II Nummer 1 Buchstabe a, Nummer 3 und Nummer 5 erfüllen; ii) müssen Kombiheizgeräte die Anforderungen des Anhangs II Nummer 2 Buchstabe a erfüllen. b) Vom 26. September 2017 an i) müssen elektrische Raumheizgeräte, elektrische Kombiheizgeräte, Raumheizgeräte mit Kraft-Wärme-Kopplung und Kombiheizgeräte mit Wärmepumpe die Anforderungen des Anhangs II Nummer 1 Buchstabe b erfüllen; ii) müssen Kombiheizgeräte die Anforderungen des Anhangs II Nummer 2 Buchstabe b erfüllen. c) Vom 26. September 2018 an müssen Heizgeräte die Anforderungen von Anhang II Nummer 4 Buchstabe a erfüllen.
Die Einhaltung der Ökodesign-Anforderungen wird anhand der in Anhang III aufgeführten Vorgaben gemessen und berechnet.
Die Einhaltung der Ökodesign-Anforderungen wird anhand der in Anhang II aufgeführten Anforderungen gemessen und berechnet.
Die Messungen und Berechnungen zur Überprüfung der Einhaltung der Ökodesign-Anforderungen werden anhand der in Anhang III und Anhang IV aufgeführten Vorgaben…
Die Ökodesign-Anforderungen für Computer sind in Anhang II festgelegt. Die Einhaltung der geltenden Ökodesign-Anforderungen bei Computern wird anhand der in…
Die Einhaltung der Ökodesign-Anforderungen wird anhand der in Anhang II aufgeführten Methoden gemessen und berechnet.
Die Mindesteffizienzanforderungen und die Informationsanforderungen in Bezug auf Wasserkreiselpumpen sind in Anhang II aufgeführt. Die Ökodesign-Anforderungen…
Für Umwälzpumpen gelten die in Anhang I genannten Ökodesign-Anforderungen. Die Erfüllung der Ökodesign-Anforderungen wird nach den Bestimmungen des Anhangs II…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.