Art. 3 Abs. 1 32015R1189VERORDNUNG (EU) 2015/1189 DER KOMMISSION vom 28. April 2015 zur Durchführung der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Festbrennstoffkesseln (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Ökodesign-Anforderungen an Festbrennstoffkessel sind in Anhang II aufgeführt.
Art. 3 Abs. 1 32013R0813Die Ökodesign-Anforderungen an Heizgeräte sind in Anhang II aufgeführt.
Art. 1 Abs. 1 32015R1185Gegenstand und Anwendungsbereich
In dieser Verordnung werden Ökodesign-Anforderungen im Hinblick auf das Inverkehrbringen und die Inbetriebnahme von Festbrennstoff-Einzelraumheizgeräten mit…
Art. 3 Abs. 1 32024R1103VERORDNUNG (EU) 2024/1103 DER KOMMISSION vom 18. April 2024 zur Durchführung der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf Ökodesign-Anforderungen an Einzelraumheizgeräte und separate zugehörige Regler und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2015/1188 der Kommission (Text von Bedeutung für den EWR)
Die in Artikel 1 genannten Einzelraumheizgeräte und separaten zugehörigen Regler müssen die Ökodesign-Anforderungen gemäß Anhang II erfüllen.
Art. 3 Abs. 3 32016R2281VERORDNUNG (EU) 2016/2281 DER KOMMISSION vom 30. November 2016 zur Durchführung der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte im Hinblick auf Luftheizungsprodukte, Kühlungsprodukte, Prozesskühler mit hoher Betriebstemperatur und Gebläsekonvektoren (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Einhaltung der Ökodesign-Anforderungen wird anhand der in Anhang III aufgeführten Vorgaben gemessen und berechnet.