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Heizgeräte, die für Nutzung gasförmiger oder flüssiger Brennstoffe ausgelegt sind, die überwiegend (zu mehr als 50 %) aus Biomasse hergestellt sind, verfügen über besondere Eigenschaften, die weitere technische, wirtschaftliche und umweltbezogene Analysen erfordern. Je nach dem Ergebnis dieser Analysen sollten die Umweltanforderungen an diese Heizgeräte gegebenenfalls später festgelegt werden.
Der Verantwortliche kann für die Bestimmung des Biomasseanteils eines flüssigen Biobrennstoffs, eines Biokraftstoffs oder eines Biomasse-Brennstoffs den…
Warmwasserbereiter, die für den Einsatz von gasförmigen oder flüssigen Brennstoffen ausgelegt sind, die vorwiegend (zu mehr als 50 %) aus Biomasse hergestellt…
Diese Verordnung gilt nicht für a) Heizgeräte, die eigens für den Einsatz von gasförmigen oder flüssigen Brennstoffen ausgelegt sind, die überwiegend aus…
Bei Biomasseheizungen, Wärmepumpen und Brennstoffzellenheizungen und der Nachrüstung bivalenter Systeme müssen die durch die Anlagen versorgten Wohneinheiten…
Der Geltungsbereich dieser Verordnung sollte Raumheizgeräte mit Heizkessel, Raumheizgeräte mit Kraft-Wärme-Kopplung und Raumheizgeräte mit Wärmepumpe als…
Als bedeutsam für die Zwecke dieser Verordnung wurden folgende Umweltmerkmale von Raumheizgeräten und Kombiheizgeräten ermittelt: der Energieverbrauch während…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.