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Gemäß Artikel 106a Absatz 1 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft (EAG-Vertrag), durch den die Anwendung von Artikel 325 AEUV auf die Europäische Atomgemeinschaft (Euratom) ausgeweitet wurde, sollten die für die Union geltenden Vorschriften über die Untersuchungen des Amtes auch für Euratom gelten. Gemäß Artikel 106a Absatz 2 des EAG-Vertrags sind die Bezugnahmen auf die Union in Artikel 325 AEUV als Bezugnahmen auf Euratom zu verstehen, so dass Bezugnahmen auf die Union in dieser Verordnung Bezugnahmen auf Euratom mit einschließen, wenn der Zusammenhang dies erfordert. Die Verordnung (Euratom) Nr. 1074/1999 des Rates vom 25. Mai 1999 über die Untersuchungen des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) sollte daher aufgehoben werden —
Das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) sollte Zugang zu der Ausschlussdatenbank erhalten, um den ihm obliegenden Untersuchungsaufgaben, Arbeiten zur…
Das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) hat nach Artikel 7 Absatz 6 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 883/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates…
Außerdem sollten geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um Betrug und Unregelmäßigkeiten zu verhindern und zu Unrecht gezahlte Mittel gemäß der Verordnung (EG,…
Die Verordnung (EG) Nr. 1073/1999 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Mai 1999 über die Untersuchungen des Europäischen Amtes für…
Die Verordnung (EG) Nr. 1073/1999 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Mai 1999 über die Untersuchungen des Europäischen Amtes für…
Die Verordnung (EG) Nr. 1073/1999 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Mai 1999 über die Untersuchungen des Europäischen Amtes für…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.