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Was den Stoff „gallium arsenide“ (EG-Nr. 215-114-8) betrifft, so arbeitet der RAC gerade an einer neuen Stellungnahme zur Gefahrenklasse „Reproduktionstoxizität“. Diese Gefahrenklasse sollte daher nicht in Anhang VI der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 aufgenommen werden, solange diese Stellungnahme noch nicht abgeschlossen ist.
In Anhang VI erhalten die Abschnitte 4.1, 4.2 und 4.3 folgende Fassung: „4.1 Einstufung des Stoffes/der Stoffe in Gefahrenklassen nach den Titeln I und II der…
Stoffe, die wegen Beeinträchtigung der Sexualfunktion und Fruchtbarkeit sowie der Entwicklung die Kriterien für die Einstufung in die Gefahrenklasse…
Der Titel der Anlage 6 erhält folgende Fassung: „Nummer 30 — Reproduktionstoxische Stoffe: Kategorie 1B (Tabelle 3.1)/Kategorie 2 (Tabelle 3.2)“.
Was den Stoff „polyhexamethylene biguanide hydrochloride“ (CAS-Nr. 27083-27-8 oder 32289-58-0) betrifft, so wurden für die Gefahrenklasse „Akute Toxizität…
Der Ausschuss für Risikobeurteilung (RAC) der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) hat Stellungnahmen zu den Vorschlägen für die harmonisierte Einstufung und…
Buchstabe a erhält folgende Fassung: „a) Stoffe und Gemische, die die Kriterien für die Einstufung in eine oder mehrere der folgenden Gefahrenklassen und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.