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Was den Stoff „polyhexamethylene biguanide hydrochloride“ (CAS-Nr. 27083-27-8 oder 32289-58-0) betrifft, so wurden für die Gefahrenklasse „Akute Toxizität (Inhalation)“ neue wissenschaftliche Daten vorgelegt, die darauf hindeuten, dass die Einstufung für diese Gefahrenklasse nach der auf älteren Daten beruhenden Empfehlung der RAC-Stellungnahme möglicherweise nicht angemessen ist. Diese Gefahrenklasse sollte daher nicht in Anhang VI der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 aufgenommen werden, bis der RAC Gelegenheit hatte, eine Stellungnahme zu den neuen Informationen abzugeben; alle anderen in der früheren RAC-Stellungnahme erfassten Gefahrenklassen sollten aufgenommen werden.
In Anhang VI erhalten die Abschnitte 4.1, 4.2 und 4.3 folgende Fassung: „4.1 Einstufung des Stoffes/der Stoffe in Gefahrenklassen nach den Titeln I und II der…
Was den Stoff „gallium arsenide“ (EG-Nr. 215-114-8) betrifft, so arbeitet der RAC gerade an einer neuen Stellungnahme zur Gefahrenklasse…
Der Ausschuss für Risikobeurteilung (RAC) der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) hat Stellungnahmen zu den Vorschlägen für die harmonisierte Einstufung und…
Buchstabe a erhält folgende Fassung: „a) Stoffe und Gemische, die die Kriterien für die Einstufung in eine oder mehrere der folgenden Gefahrenklassen und…
Der Ausschuss für Risikobeurteilung der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) hat Stellungnahmen zu den Vorschlägen für die harmonisierte Einstufung und…
Die Bestimmungen der Entscheidung 2000/532/EG für die Einstufung von Abfällen als gefährliche Abfälle in Bezug auf die gefahrenrelevanten Eigenschaften H 3 bis…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.