Art. 145 Abs. 11 32013R0952Anmeldung zur vorübergehenden Verwahrung
Werden Nicht-Unionswaren, die im Rahmen eines Versandverfahrens befördert werden, bei einer Bestimmungszollstelle im Zollgebiet der Union gestellt, so sind die…
Art. 134 Abs. 1 32026R2108VERORDNUNG (EU) 2026/2108 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. September 2026 zur Festlegung des Zollkodex der Union und zur Einrichtung der Zollbehörde der Europäischen Union sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 (Text von Bedeutung für den EWR)
Waren werden bei ihrem Eintritt in das Zollgebiet der Union ohne Änderung ihres zollrechtlichen Status gemäß Artikel 73 Absatz 2 in ein Versandverfahren…
Art. 135 Abs. 1 32013R0952Beförderung zum zugelassenen Ort
Wer Waren in das Zollgebiet der Union verbringt, hat diese unverzüglich und gegebenenfalls nach Maßgabe der von den Zollbehörden festgelegten Einzelheiten auf…
Art. 104 Abs. 2 32026R2108VERORDNUNG (EU) 2026/2108 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. September 2026 zur Festlegung des Zollkodex der Union und zur Einrichtung der Zollbehörde der Europäischen Union sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 (Text von Bedeutung für den EWR)
Nicht-Unionswaren, die im Rahmen eines Versandverfahrens befördert werden, befinden sich nach Beendigung des Versandverfahrens in vorübergehender Verwahrung,…
Art. 138 Buchst. b 32013R0952Übertragung von Durchführungsbefugnissen
die Beförderung von Waren gemäß Artikel 135 Absatz 5.