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Gesetzestreue und vertrauenswürdige Wirtschaftsbeteiligte sollten von der internationalen gegenseitigen Anerkennung des Status "zugelassener Wirtschaftsbeteiligter" profitieren.
Für die Bewilligung des Status eines zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
Der Status eines zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten wird vorbehaltlich der Artikel 39, 40 und 41 von den Zollbehörden aller Mitgliedstaaten anerkannt.
Gesetzestreuen und vertrauenswürdigen Wirtschaftsbeteiligten sollte vorbehaltlich einer Bewilligung für zollrechtliche Vereinfachungen oder einer Zulassung für…
Bei der weiteren Modernisierung der zollrechtlichen Vorschriften sollten die Standpunkte der Wirtschaftsbeteiligten gebührend berücksichtigt werden, um eine…
Wichtig ist, dass für alle eingeführten Fischereierzeugnisse unbeschadet des Umfangs oder der Häufigkeit des Handels ein einheitliches Kontrollniveau…
Um den Erfordernissen der Zollbehörden im Hinblick auf die ordnungsgemäße Anwendung der zollrechtlichen Vorschriften in gleichem Maße Rechnung zu tragen wie dem…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.