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Gemäß Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates informierte Deutschland die Kommission am 10. Februar 2012 über die befristete Zulassung von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Fipronil wegen des Auftretens von Elateridae, einer Gefahr, für deren wirksame Eindämmung kein anderes geeignetes Mittel zur Verfügung stand. Folgerichtig übermittelte Deutschland den übrigen Mitgliedstaaten, der Kommission und der Behörde gemäß Artikel 18 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 auch einen Antrag, den RHG für Geflügelfett anzuheben, da Kartoffeln mit Fipronilrückständen, die dem geltenden RHG für Kartoffeln entsprechen, an Hühner verfüttert werden könnten, wodurch der Rückstandsgehalt den geltenden RHG für Geflügelfett überschreiten würde.
Die Europäische Kommission ersuchte die Behörde, die erwarteten Gehalte an Fipronilrückständen in Erzeugnissen tierischen Ursprungs und die daraus resultierende…
Bezüglich Biphenyl erhielt die Kommission Informationen von Deutschland und von Unternehmern, wonach Biphenyl auf frischen Kräutern und Kräutertees, die…
Für Fipronil legte die Behörde gemäß Artikel 12 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 in Verbindung mit deren Artikel 12 Absatz 1 eine mit Gründen versehene…
Im Rahmen eines Verfahrens zur Zulassung eines Pflanzenschutzmittels mit dem Wirkstoff 1,4-Dimethylnaphthalin zur Verwendung bei Kartoffeln wurde gemäß Artikel…
Gemäß Artikel 8 Absatz 4 der Richtlinie 91/414/EWG des Rates vom 15. Juli 1991 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln meldete Frankreich der…
Für Flutolanil legte die Behörde eine begründete Stellungnahme zu den geltenden RHG gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 vor. Sie schlug…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.