Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Kriterien für die Aufnahme in die Unionsliste sind das Hauptinstrument für die Anwendung dieser Verordnung. Um die effiziente Verwendung der Mittel zu gewährleisten, sollte mit den Kriterien sichergestellt werden, dass unter den derzeit bekannten potenziellen invasiven gebietsfremden Arten diejenigen aufgenommen werden, die die stärksten nachteiligen Auswirkungen haben. Die Kommission sollte dem durch diese Verordnung eingerichteten Ausschuss innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten dieser Verordnung einen Vorschlag für eine auf diesen Kriterien basierende Unionsliste vorlegen. Bei der Vorlage des Vorschlags für diese Unionsliste sollte die Kommission diesen Ausschuss darüber in Kenntnis setzen, wie sie diese Kriterien berücksichtigt hat. Die Kriterien sollten eine Risikobewertung gemäß den geltenden Bestimmungen der einschlägigen Übereinkommen der Welthandelsorganisation (WTO) über die Einführung von Handelsbeschränkungen für Arten umfassen.
Bei der Erstellung oder Aktualisierung der Unionsliste wendet die Kommission die Kriterien des Absatzes 3 an und berücksichtigt dabei gebührend die…
Wenn die Kommission Arten zur Aufnahme in die Liste der invasiven gebietsfremden Arten von unionsweiter Bedeutung vorschlägt, führt sie die in Absatz 1 genannte…
Um unverhältnismäßige oder übermäßige Kosten für Mitgliedstaaten zu vermeiden und den Mehrwert von Maßnahmen der Union mit dieser Verordnung zu wahren, sollte…
Da es sehr viele invasive gebietsfremde Arten gibt, ist es wichtig, sicherzustellen, dass die Befassung mit der Untergruppe solcher Arten, die als von…
Bis zum 1. Juni 2021 überprüft die Kommission die Anwendung dieser Verordnung, einschließlich der Unionsliste, der Aktionspläne gemäß Artikel 13 Absatz 2, des…
Um die Einhaltung der Bestimmungen der relevanten WTO-Übereinkommen und die einheitliche Anwendung dieser Verordnung zu gewährleisten, sollten gemeinsame…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.