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Invasive gebietsfremde Arten verursachen generell Schäden an Ökosystemen und vermindern die Widerstandsfähigkeit dieser Ökosysteme. Daher sollten angemessene Wiederherstellungsmaßnahmen durchgeführt werden, um die Widerstandsfähigkeit von Ökosystemen gegen Invasionen zu stärken, entstandene Schäden zu beheben und den Erhaltungszustand von Arten und von deren Lebensräumen gemäß den Richtlinien 92/43/EWG und 2009/147/EG, den ökologischen Zustand von Binnenoberflächengewässern, Übergangsgewässern, Küstengewässern sowie des Grundwassers gemäß der Richtlinie 2000/60/EG und den ökologischen Zustand von Meeresgewässern gemäß der Richtlinie 2008/56/EG zu verbessern. Die Kosten für diese Wiederherstellungsmaßnahmen sollten entsprechend dem Verursacherprinzip erstattet werden.
Entsprechend dem Verursacherprinzip und unbeschadet der Richtlinie 2004/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates streben die Mitgliedstaaten eine…
Die Mitgliedstaaten führen geeignete Wiederherstellungsmaßnahmen durch, um die Erholung eines Ökosystems zu fördern, das durch invasive gebietsfremde Arten von…
Um das Erreichen der Ziele der Richtlinien 2000/60/EG , 2008/56/EG und 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Richtlinie 92/43/EWG des…
Invasive nicht heimische Arten gelten als eine der Hauptursachen für den Verlust heimischer Arten und die Bedrohung der Artenvielfalt. Gemäß Artikel 8 Buchstabe…
Nach der Einbringung einer invasiven gebietsfremden Art sind Maßnahmen zur frühzeitigen Erkennung und sofortigen Beseitigung unabdingbar, um deren Etablierung…
Invasive gebietsfremde Arten sind eine der größten Bedrohungen für Biodiversität und die damit verbundenen Ökosystemdienstleistungen, vor allem in geografisch…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.