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Die Managementmaßnahmen sollten jegliche nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit vermeiden. Die Beseitigung oder das Management mancher invasiver gebietsfremder Tierarten, die in einigen Fällen notwendig ist, kann für die Tiere selbst bei Anwendung der besten verfügbaren technischen Mittel mit Schmerzen, Qualen, Angst oder anderen Leiden verbunden sein. Die Mitgliedstaaten und an der Beseitigung, Bekämpfung oder Eindämmung invasiver gebietsfremder Arten beteiligte Wirtschaftsteilnehmer sollten daher alle erforderlichen Maßnahmen treffen, damit den Tieren vermeidbare Schmerzen, Qualen und Leiden während des Prozesses erspart bleiben, wobei die diesbezüglichen bewährten Verfahren, z. B. die von der Weltorganisation für Tiergesundheit ausgearbeiteten Leitlinien für den Tierschutz, so weit wie möglich zu berücksichtigen sind. Die Anwendung nicht tödlicher Methoden sollte in Betracht gezogen werden, und bei allen getroffenen Maßnahmen sollten die Auswirkungen auf Nichtziel-Arten minimiert werden.
Bei der Anwendung von Managementmaßnahmen und der Auswahl von zu verwendenden Methoden tragen die Mitgliedstaaten der menschlichen Gesundheit und der Umwelt —…
Bei der Anwendung von Beseitigungsmaßnahmen stellen die Mitgliedstaaten sicher, dass die angewendeten Methoden die vollständige und dauerhafte Beseitigung der…
Nach der Einbringung einer invasiven gebietsfremden Art sind Maßnahmen zur frühzeitigen Erkennung und sofortigen Beseitigung unabdingbar, um deren Etablierung…
Die Tötung kann selbst unter den besten technischen Bedingungen Schmerzen, Stress, Angst oder andere Formen des Leidens bei den Tieren verursachen. Bestimmte…
Die Auswahl der Methoden und der zu verwendenden Arten hat direkte Auswirkungen auf die Anzahl der Versuchstiere und ihr Wohlergehen. Daher sollte gewährleistet…
Um das Erreichen der Ziele der Richtlinien 2000/60/EG , 2008/56/EG und 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Richtlinie 92/43/EWG des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.