Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Mitgliedstaaten sollten Bestimmungen über invasive gebietsfremde Arten von unionsweiter Bedeutung beibehalten oder erlassen können, die strenger sind als die in dieser Verordnung festgelegten Bestimmungen, und sie sollten Bestimmungen, wie etwa die in dieser Verordnung festgelegten Bestimmungen über invasive gebietsfremde Arten von unionsweiter Bedeutung, auf invasive gebietsfremde Arten von Bedeutung für Mitgliedstaaten anwenden können. Alle diese Maßnahmen sollten mit dem AEUV vereinbar sein und der Kommission in Einklang mit dem Unionsrecht notifiziert werden —
Die Mitgliedstaaten können eine nationale Liste invasiver gebietsfremden Arten von Bedeutung für Mitgliedstaaten erstellen. Bei diesen invasiven gebietsfremden…
Die Mitgliedstaaten können strengere nationale Vorschriften beibehalten oder erlassen, um die Einbringung, Etablierung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder…
Die Mitgliedstaaten können aus ihrer jeweiligen gemäß Artikel 12 erstellten nationalen Liste der invasiven gebietsfremden Arten von Bedeutung für…
Es kann vorkommen, dass gebietsfremde Arten, die noch nicht als invasive gebietsfremde Arten von unionsweiter Bedeutung anerkannt sind, in an die Union…
Da es sehr viele invasive gebietsfremde Arten gibt, ist es wichtig, sicherzustellen, dass die Befassung mit der Untergruppe solcher Arten, die als von…
Um wissenschaftliche Forschungstätigkeiten und Ex-situ-Erhaltungsmaßnahmen zu ermöglichen, müssen besondere Bestimmungen für invasive gebietsfremde Arten von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.