Erwägungsgrund 5 32014R1161
Die Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen „Digitaler Fahrtenschreiber: Fahrplan für künftige Tätigkeiten“, die den Vorschlag für die Verordnung (EU) Nr. 165/2014 begleitete, sieht einen Zeitraum von zwei Jahren nach Annahme der Verordnung (EU) Nr. 165/2014 für die Erarbeitung und Annahme von Anhängen und Anlagen vor.