Erwägungsgrund 7 32014R1161
In Anbetracht der Tatsache, dass die Anforderung 172 am 31. Dezember 2013 außer Kraft getreten ist, sollte die Verlängerung der Adapterlösung rückwirkend ab diesem Datum gelten.
In Anbetracht der Tatsache, dass die Anforderung 172 am 31. Dezember 2013 außer Kraft getreten ist, sollte die Verlängerung der Adapterlösung rückwirkend ab diesem Datum gelten.