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Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 ist die EZB ist dafür verantwortlich, dass der SSM für alle Kreditinstitute, Finanzholdinggesellschaften und gemischte Finanzholdinggesellschaften in allen Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets sowie in allen nicht dem Euro-Währungsgebiet angehörenden Mitgliedstaaten, die eine enge Zusammenarbeit mit der EZB eingehen, wirksam und einheitlich funktioniert. Die Regelungen und Verfahren, die die Zusammenarbeit zwischen der EZB und den NCAs innerhalb des SSM und mit den nationalen benannten Behörden betreffen, sind in der Verordnung (EU) Nr. 468/2014 der Europäischen Zentralbank (EZB/2014/17) festgelegt.
Gegebenenfalls und unbeschadet der Verantwortung und der Rechenschaftspflicht der EZB für die ihr durch die SSM-Verordnung übertragenen Aufgaben sind die NCAs…
Innerhalb des SSM werden die jeweiligen Aufsichtsbefugnisse auf Grundlage der Bedeutung der in den Geltungsbereich des SSM fallenden Unternehmen zwischen der…
Durch die Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 (nachfolgend die „SSM-Verordnung“) wird ein einheitlicher Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism — SSM)…
Durch die Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 wird ein einheitlicher Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism — SSM) eingerichtet, der sich aus der…
Artikel 33 Absatz 2 der SSM-Verordnung sieht vor, dass die EZB im Wege von Verordnungen und Beschlüssen die detaillierten operativen Bestimmungen zur…
Dieser Teil legt a) die allgemeinen Vorschriften für die Arbeitsweise des SSM in Bezug auf die Funktionen der EZB und der NCAs und b) die Bestimmungen fest, die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.